Allgemeine Geschäftsbedingungen
3vents Transporte GmbH · Stand: September 2026
Hinweis: Diese Fassung befindet sich derzeit in rechtlicher Prüfung. Verbindlich sind jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die Ihnen mit dem Angebot bzw. bei Vertragsabschluss übermittelt wird. Bei Fragen erreichen Sie uns unter johannes@3vents.at.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der 3vents Transporte GmbH, Sonnbergstraße 58/3/1, 2380 Perchtoldsdorf (im Folgenden „3vents“) gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
Sie gelten insbesondere für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, für Auf- und Abbau, technische Betreuung vor Ort, Eventlogistik und Kühllogistik sowie für die Planung und Errichtung von Multimedia-Installationen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn 3vents ihnen ausdrücklich und in Schriftform zustimmt. Das gilt auch dann, wenn 3vents in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden leistet.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von 3vents sind freibleibend und, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch 3vents oder mit der Freigabe des Angebots durch den Kunden zustande. Als Schriftform gilt auch die Kommunikation per E-Mail.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, der Technikmenge, der Zeitfenster oder der Veranstaltungsstätte bedürfen einer Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Terminen führen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Darin nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht Vertragsinhalt.
3vents ist berechtigt, einzelne Geräte durch technisch gleichwertige oder höherwertige Geräte zu ersetzen, sofern die vereinbarte Funktion und Qualität dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3vents darf Subunternehmer und vermitteltes Personal (etwa Security- oder Servicekräfte) einsetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei 3vents.
4. Pflichten und Beistellungen des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass 3vents die vereinbarten Leistungen ungehindert erbringen kann. Er hat insbesondere rechtzeitig und unentgeltlich beizustellen:
- befahrbare Zufahrt sowie Halte- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsstätte
- ausreichend dimensionierte, geprüfte Stromversorgung samt erforderlichen Anschlusspunkten
- trockene, tragfähige und ausreichend große Stell- und Aufbauflächen sowie einen abschließbaren Lagerraum für Technik und Cases
- alle behördlichen Bewilligungen, veranstaltungsrechtlichen Genehmigungen sowie Angaben zu Statik, Lastreserven und Brandschutz der Veranstaltungsstätte
- Informationen über Auflagen des Veranstaltungsorts, insbesondere zu Lärmgrenzwerten, Sperrzeiten und Anlieferungsfenstern
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fahrt-, Transport-, Montage-, Personal- und Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstaufträgen und bei Aufträgen ab einem im Angebot genannten Volumen ist 3vents berechtigt, eine Anzahlung vor Leistungsbeginn zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Kosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung trägt der Kunde. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Mietgegenstände, Obhut und Rückgabe
Vermietete Geräte bleiben Eigentum von 3vents. Eine Weitergabe, Untervermietung, Verpfändung oder Verbringung an einen anderen Ort als den vereinbarten Einsatzort ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Der Kunde hat die Mietgegenstände schonend zu behandeln, vor Witterung, Nässe und unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Eingriffe in die Technik durch den Kunden oder Dritte sind untersagt.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Übergabe zu melden. Die Rückgabe erfolgt im Zustand der Übernahme, gereinigt und vollständig. Für Beschädigung, Abhandenkommen oder verspätete Rückgabe haftet der Kunde ab Übergabe bis zur Rücknahme durch 3vents; bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
7. Termine, Auf- und Abbau
Vereinbarte Auf- und Abbauzeiten sind vom Kunden mit dem Veranstaltungsort abzustimmen und einzuhalten. Verzögert sich der Beginn aus Gründen, die 3vents nicht zu vertreten hat, werden die dadurch entstehenden Wartezeiten und Mehraufwände nach Aufwand verrechnet.
Kann 3vents Leistungen wegen fehlender Beistellungen gemäß Punkt 4 nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bestehen.
8. Stornierung und Rücktritt
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist 3vents berechtigt, folgende Stornogebühren vom Auftragswert zu verrechnen, wobei der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornoerklärung maßgeblich ist:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Auftragswerts
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswerts
- 13 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Auftragswerts
- ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtinanspruchnahme: 100 % des Auftragswerts
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter mit behördlicher Veranstaltungsuntersagung, Epidemien, hoheitliche Verfügungen, Streiks oder Ausfall der öffentlichen Infrastruktur — befreien beide Vertragsteile für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene Aufwände und Fremdkosten sind in diesem Fall abzugelten. Die Vertragsteile werden sich bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
10. Haftung und Versicherung
3vents haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung von 3vents ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, sein Personal oder von ihm beauftragte Dritte an den Mietgegenständen oder an Personen entstehen. Dem Kunden wird empfohlen, für die Dauer der Überlassung eine geeignete Veranstaltungs- bzw. Mietsachenversicherung abzuschließen.
11. Urheber- und Nutzungsrechte, Referenzen
Von 3vents erstellte Konzepte, Pläne, Riggingzeichnungen, Lichtdesigns und Kalkulationen bleiben geistiges Eigentum von 3vents und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
3vents ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung entstandene Aufnahmen der eigenen technischen Umsetzung als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Personenaufnahmen und markenrechtlich geschützte Inhalte des Kunden sind davon ausgenommen.
12. Datenschutz
3vents verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen finden sich in den Datenschutzbestimmungen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von 3vents. Als Gerichtsstand wird das für den Sitz von 3vents sachlich zuständige Gericht vereinbart; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.